![]() |
| © 2000 - AnwaltOnline |
Abweichung des Endzeugnisses vom ZwischenzeugnisHat der Arbeitgeber zuvor
ein Zwischenzeugnis erteilt, ist er regelmäßig an den Inhalt
des Zwischenzeugnisses gebunden, wenn er ein Endzeugnis erteilt. Dies gilt
Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Arbeitsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |