| Arbeitszeugnis - Unterschrift |
| Jeder Arbeitnehmer kann
bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber die Erteilung
eines schriftlichen qualifizierten Zeugnisses verlangen (§ 109 GewO).
Ein solches Zeugnis dient insbesondere der Information künftiger Arbeitgeber
über den Arbeitnehmer, dem die Suche nach einer neuen Beschäftigung
erleichtert werden soll. Es muss deshalb von einer Person unterzeichnet
werden, die aus der Sicht eines Dritten geeignet ist, die Verantwortung
für die Beurteilung des Arbeitnehmers zu übernehmen. Das gilt
insbesondere hinsichtlich der fachlichen Beurteilung. Wird das Zeugnis
nicht vom Arbeitgeber selbst, seinem gesetzlichen Vertretungsorgan oder
im öffentlichen Dienst vom Dienststellenleiter oder seinem Vertreter
unterzeichnet, ist das Zeugnis zumindest von einem ranghöheren Vorgesetzten
zu unterschreiben. Diese Stellung muss sich aus dem Zeugnis ablesen lassen.
Betrifft das Zeugnis den wissenschaftlichen Mitarbeiter einer Forschungsanstalt
des Bundes, ist das Zeugnis deshalb regelmäßig von einem ihm
vorgesetzten Wissenschaftler (mit) zu unterzeichnen. Durch eine behördeninterne
Regelung der Zeichnungsbefugnis kann hiervon nicht abgewichen werden.
Der vom Neunten Senat des Bundesarbeitsgerichts entschiedene Rechtsstreit betraf das Zeugnis eines wissenschaftlichen Mitarbeiters einer Forschungsanstalt des Bundes. Nach der internen Geschäftsverteilung der Forschungsanstalt war die Leiterin des Verwaltungsreferats befugt, die Zeugnisse der befristet beschäftigten wissenschaftlichen Mitarbeiter zu unterzeichnen. Dem entsprechend trug das Zeugnis des Klägers, der auf Grund mehrerer befristeter Arbeitsverträge insgesamt 6 ½ Jahre für die Forschungsanstalt wissenschaftlich tätig war, ausschließlich die Unterschrift der Leiterin des Verwaltungsreferats. Der Neunte Senat hat der Klage des wissenschaftlichen Mitarbeiters auf Unterzeichnung des Zeugnisses durch einen ranghöheren Vorgesetzten - im Unterschied zu den Vorinstanzen - stattgegeben. BAG, 4.10.2005 - Az: 9 AZR
507/04
Quelle: PM des BAG |