| Im Zeugnis nur die fachliche Qualität betonen? |
| In einem Arbeitszeugnis
darf nicht lediglich die fachliche Qualität hervorgehoben werden,
sofern durch Weglassen weiterer Aspekte der Eindruck von Schwächen
entstehen kann.
Gleichwohl müssen nur signifikante Tätigkeiten in das Zeugnis aufgenommen werden, so das Gericht. LAG Rheinland-Pfalz - Az: 6 Sa 954/03 |