| Zeugnisberichtigung im Eilverfahren? |
| Kann glaubhaft gemacht
werden, daß ein Verfahrenssieg überwiegend wahrscheinlich ist
und das erteilte Zeugnis bereits der äußeren Form nach und inhaltlich
nicht als Bewerbungsgrundlage tauglich ist, so kann ein Berichtigungsanspruch
mittels einer Einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden.
LAG Köln - Az: 12 Ta 133/03 |