AnwaltOnline - Ihr Rechtsanwalt im Netz
Folgen Sie uns: AnwaltOnline RSS-Feed Twitter facebook
 © 2000 -  AnwaltOnline

Arbeitszeugnis muss Tätigkeit als Frauenbeauftragte erwähnen

Es besteht kein Anspruch einer Beamtin auf Verschweigen einer Tätigkeit als Frauenbeauftragte nach dem Hessischen Gleichbehandlungsgesetz. Da die Tätigkeit während der Arbeitszeit ausgeübt wird und hierfür eine Freistellung von anderen Tätigkeiten erfolgt, muss das Amt erwähnt werden.
VGH Kassel - Az: 1 UE 571/02
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.


AnwaltOnline wird empfohlen von Anwalt - Das Magazin und vielen anderen Unternehmen, Organisationen und Institutionen

RSS-Feed zum Arbeitsrecht  | Nach Oben