AnwaltOnline - Ihr Rechtsanwalt im Netz
Folgen Sie uns: AnwaltOnline RSS-Feed Twitter facebook
 © 2000 -  AnwaltOnline

Anspruch auf gute Wünsche ?

Nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis kann ein Arbeinehmer keine "guten Wünsche für seine berufliche und private Zukunft" für sich beanspruchen, da ein Gericht niemanden zu Gefühlsäußerungen verurteilen kann. Dies gilt auch für die vom Arbeitgeber auszustellende Arbeitszeugnisse. Ein Zeugnis muß lediglich sachbezogene Ausführungen zur Arbeitsleistung des Arbeitnehmers enthalten. Diese könnten auch eingeklagt werden. Ein "Bedauern" über das Ausscheiden oder auch "die besten Wünsche" sind dagegen uneinklagbar.
Arbeitsgericht Frankfurt, 7 Ca 718/95
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.


AnwaltOnline wird empfohlen von Anwalt - Das Magazin und vielen anderen Unternehmen, Organisationen und Institutionen

RSS-Feed zum Arbeitsrecht  | Nach Oben