Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit

Arbeitsrecht

§ 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD-AT ("Die regelmäßige Arbeitszeit vermindert sich für jeden gesetzlichen Feiertag, sowie für den 24. Dezember und 31. Dezember, sofern sie auf einen Werktag fallen, um die dienstplanmäßig ausgefallenen Stunden.") gilt auch bei nur teilweiser dienstplanmäßiger Freistellung an einem gesetzlichen Wochenfeiertag.


BAG, 24.09.2015 - Az: 6 AZR 510/14

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Reinhard Dust, Egestorf

Ich bin mit allem sehr zu frieden. Freue mich auch über das Ergebnis. Insgeheim muss ich jetzt doch über diese Angelegenheit lachen :-))

Gabriele Fuchs, Berlin