| Keine plötzliche Veränderung der Arbeitszeit für allein erziehende Mutter! |
| Eine plötzliche Veränderung
der Arbeitszeit muß von einer allein erziehenden Arbeitnehmerin nicht
hingenommen werden. Im vorliegenden Fall hatte die Arbeitnehmerin bereits
jahrelang ausschließlich Vormittags in Teilzeit gearbeitet. Nun sollte
aus betrieblichen Gründen auch Dienst an Nachmittagen und Abenden
übernommen werden. Diese plötzliche Änderung war nach so
langer Zeit jedoch nicht mehr vom Direktionsrecht gedeckt. Zudem sind auch
die Interessen der allein erziehenden Mutter bei der Arbeitszeitgestaltung
zu berücksichtigen.
ArbG Frankfurt/Main, 25.4.2007 - Az: 7 Ga 25/07 |