| Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit |
| § 9 TzBfG begründet
unter den in der Vorschrift näher bestimmten Voraussetzungen einen
Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Verlängerung
der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Vorausgesetzt wird insbesondere,
dass der Arbeitgeber einen Arbeitsplatz mit der vom Arbeitnehmer gewünschten
längeren Arbeitszeit zu besetzen hat. Das Organisationsermessen des
Arbeitgebers über das Zeitkontingent des Arbeitsplatzes wird durch
arbeitsplatzbezogene Merkmale begrenzt.
BAG, 15.8.2006 - Az: 9 AZR 8/06 |