| Ersatzruhetag - Kein Anspruch auf bezahlte Freistellung |
| Ein dem Arbeitnehmer für
an Sonn- oder Feiertagen geleistete Arbeit zustehender Ersatzruhetag kann
an jedem Werktag gewährt werden. Dies umfaßt auch ohnehin arbeitsfreie
Samstage oder einen schichtplanmäßig freien sonstigen Werktag.
Es besteht somit kein Anspruch auf bezahlte Freistellung an einem Beschäftigungstag.
BAG, 23.3.2006 - Az: 6 AZR 497/05 |