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Ersatzruhetag - Kein Anspruch auf bezahlte Freistellung
Ein dem Arbeitnehmer für an Sonn- oder Feiertagen geleistete Arbeit zustehender Ersatzruhetag kann an jedem Werktag gewährt werden. Dies umfaßt auch ohnehin arbeitsfreie Samstage oder einen schichtplanmäßig freien sonstigen Werktag. Es besteht somit kein Anspruch auf bezahlte Freistellung an einem Beschäftigungstag.

BAG, 23.3.2006 - Az: 6 AZR 497/05