| Überstunden werden nur mit Nachweis bezahlt |
| Macht ein Arbeitnehmer
aufgrund vermeintlich geleisteter Überstunden Vergütungsansprüche
geltend, so muß er beweisen, diese erbracht zu haben. Hierzu ist
nachzuweisen, an welchen Tagen zu welchen Zeiten mehr gearbeitet wurde
und welche Arbeiten konkret erledigt wurden, die dazu führten, daß
Mehrarbeit geleistet wurde.
LAG Rheinland-Pfalz – Az: 10 Sa 625/01 |