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Arbeitszeitregelungen verletzt - Anspruch auf Lohn?Es besteht ein grundsätzlicher
Anspruch auf die Bezahlung von Überstunden, auch dann wenn der Arbeitnehmer
hierbei die gesetzlichen Arbeitszeitregelungen verletzt hat. Aus dem Verstoß
folgt nicht, daß der Arbeitnehmer unentgeltlich arbeiten musste.
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