| Rufbereitschaft - Arbeitseinsatz auf volle Stunden aufrunden! |
| Ein Arbeitgeber darf seine
Mitarbeiter nicht in eine andere Abteilung versetzen, wenn diese am Samstag
nicht arbeiten wollen und keine Vereinbarung mit dem Betriebsrat über
Samstagsarbeit besteht. Es genügt nicht, wenn der Betriebsrat die
Samstagsarbeit stillschweigend tolleriert. Das bei der Einführung
von Samstagsarbeit vorgeschriebene Verfahren über die Mitbestimmung
des Betriebsrats ist einhalten. Andernfalls ist die eingeführte Arbeitszeitregelung
unwirksam.
Bundesarbeitsgericht, 2 AZR 709/96 |