| Einsatz an einem Ort - zulässig oder nicht? |
| Es liegt keine unangemessene
Benachteiligung des Arbeitnehmers vor, wenn ein vorformulierter Arbeitsvertrag
die Option enthält, daß der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber an
einem anderen Ort eingesetzt werden kann. Die Arbeitspflicht konkretisiert
sich auch dann nicht auf einen Ort, wenn der Arbeitnehmer jahrelang nur
an einem Ort beschäftigt wurde. Hierdurch entsteht auch kein Vertrauensschutz.
BAG, 13.3.2007 - Az: 9 AZR 433/06 |