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Einsatz an einem Ort - zulässig oder nicht?
Es liegt keine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers vor, wenn ein vorformulierter Arbeitsvertrag die Option enthält, daß der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber an einem anderen Ort eingesetzt werden kann. Die Arbeitspflicht konkretisiert sich auch dann nicht auf einen Ort, wenn der Arbeitnehmer jahrelang nur an einem Ort beschäftigt wurde. Hierdurch entsteht auch kein Vertrauensschutz.

BAG, 13.3.2007 - Az: 9 AZR 433/06