Arbeitsvertrag
anfechten, wenn der Arbeitnehmer nicht umzieht?
1. Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, den Arbeitsvertrag nach §123 BGB anzufechten, wenn der Arbeitnehmer der anstellungsvertraglichen Verpflichtung, seinen Hauptwohnsitz mit Familie in der Nähe des Betriebs zu nehmen, nie nachkommen wollte, da diese Vereinbarung rechtlich nicht bindend ist, wenn hierfür keine nachvollziehbaren, im Zusammenhang mit der Arbeitsleistung stehende Gründe bestehen.