Sieht der Arbeitsvertrag
die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Erreichen einer Altersgrenze
vor, so ist dies eine Befristung. Zur Zulässigkeit einer solchen Befristung
bedarf es grundsätzlich eines sachlichen Grundes, dieser liegt jedoch
nicht alleine im Erreichen einer Altersgrenze. Da das Arbeitsverhältnis