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Betriebswegeunfall - Haftung des Arbeitgebers nur bei VorsatzDer Arbeitgeber bzw. andere
im Betrieb beschäftigte Personen haften für Unfallschäden
eines Arbeitnehmers auf einem Betriebsweg nur dann, wenn der Versicherungsfall
vorsätzlich herbeigeführt wurde. Kam es auf einer Fahrt von dem
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