| Arbeitsunfall - Krankheitsbedingte Kündigung? |
| Gehen krankheitsbedingte
Fehlzeiten auf Arbeitsunfälle zurück, so rechtfertigen diese
keine Kündigung des Arbeitnehmers. Es ist einem solchen Fall nicht
ohne weiteres anzunehmen, daß es auch zukünftig zu häufigeren
Erkrankungen kommen wird. Ohne eine solche negative Prognose ist indes
eine krankheitsbedingte Kündigung nicht zulässig.
LAG Rheinland-Pfalz, 12.4.2006 - Az: 10 Sa 977/05 |