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Unfallversicherung zahlt nicht bei Unfall auf der Toilette
Da es sich bei einem Unfall eines Arbeitnehmers auf der Toilette seiner Firma nicht um einen Arbeitsunfall handelt, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Somit kann bei bleibenden Schäden auch keine Unfallrente geltend gemacht werden.
Laut Gericht ist nur der Gang von und zu der Toilette geschützt. Bereits das Verweilen schon hinter der äußeren Toilettentür ist nicht geschützt, da es sich bei allen Handlungen hinter der Toilettentür nicht um betriebsbedingtes, sondern um privates Tun handelt. Dieses ist von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht geschützt.

LSG München - Az: L 3 U 323/01