| Abfindung nach Arbeitsunfall? |
| Ein Anspruch für den
Verlust des Arbeitsplatzes besteht nicht, wenn der Arbeitnehmer nach einem
schweren Arbeitsunfall dauerhaft arbeitsunfähig wird.
Im zu entscheidenden Fall wurde eine entsprechende Klage eines Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber abgewiesen. Der Arbeitnehmer stürzte beim Ausladen von Geräten von der Ladefläche eines LKW und brach sich ein Schulterblatt. Dies führte gem. ärztlichen Gutachten zu einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit für den erlernten Beruf des Arbeitnehmers (Heizungsmonteur). Da keine alternative Weiterbeschäftigungsmöglichkeit in der Firma bestand, wurde dem Kläger ohne Ausgleichszahlung gekündigt. Ein Rechtsanspruch auf eine Abfindung besteht ungeachtet des persönlichen Schicksals des Klägers nicht. Eine Abfindung darf nur in Ausnahmefällen vom Gericht festgesetzt werden, wenn dem Arbeitnehmer zu Unrecht gekündigt wurde. Nach der dauerhaften Arbeitsunfähigkeit des Klägers war die Kündigung jedoch sozial gerechtfertigt. ArbG Frankfurt - Az: 7 Ca 10644/01 |