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Kein Arbeitsunfall bei privatem Streit am Arbeitsplatz
Verletzt sich ein Arbeitnehmer infolge eines privaten Streits während der Arbeitszeit, so liegt kein Arbeitsunfall vor. Insofern handelt es sich um betriebsunabhängige Faktoren, die nicht auf der Besonderheit des Arbeitsplatzes beruhen.

LSG Baden-Württemberg 24.1.2002, L 7 U 645/00