| Kein Arbeitsunfall bei privatem Streit am Arbeitsplatz |
| Verletzt sich ein Arbeitnehmer
infolge eines privaten Streits während der Arbeitszeit, so liegt kein
Arbeitsunfall vor. Insofern handelt es sich um betriebsunabhängige
Faktoren, die nicht auf der Besonderheit des Arbeitsplatzes beruhen.
LSG Baden-Württemberg 24.1.2002, L 7 U 645/00 |