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Auch betrunken nicht immer voll haftbar
Als betrunkener Unfallverursacher haftet man nicht unbedingt in voller Höhe für den entstandenen Schaden. Ein grob fahrlässig verursachten Schaden muß nur dann voll bezahlt werden, wenn kein "grobes Mißverhältnis" zwischen der Schadenshöhe und seinem Einkommen besteht.
Im vorliegenden Fall hate ein Wartungsarbeiter der Lufthansa hatte mit 1,4 Promille Alkohol im Blut einen Schaden von 150 000 DM angerichtet. Er war kurz eingeschlafen, als er mit einem Spezialfahrzeug die Pisten enteisen sollte. Die Gericht verurteilte ihn zu 20 000 Mark als eine Art "Selbstbeteiligung". Acht Monats-Nettoeinkommen seien genug.

Bundesarbeitsgericht, 8 AZR 893/95