| Aufhebungsvertrag und Arbeitslosengeld – Hinweispflicht des Arbeitgebers? |
| Kommt es auf Initiative
einer Arbeitnehmerin im Erziehungsurlaub zu einem Aufhebungsvertrag und
wird die Arbeitnehmerin von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht vertreten,
so ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, darauf hinzuweisen, daß
möglicherweise mangels anwartschaftsbegründender Zeiten kein
Arbeitslosengeld gezahlt werden wird.
LAG Berlin, 13.1.2006 – Az: 13 Sa 1957/05 |