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Aufhebungsvertrag und Arbeitslosengeld – Hinweispflicht des Arbeitgebers?
Kommt es auf Initiative einer Arbeitnehmerin im Erziehungsurlaub zu einem Aufhebungsvertrag und wird die Arbeitnehmerin von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht vertreten, so ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, darauf hinzuweisen, daß möglicherweise mangels anwartschaftsbegründender Zeiten kein Arbeitslosengeld gezahlt werden wird.

LAG Berlin, 13.1.2006 – Az: 13 Sa 1957/05