AnwaltOnline - Ihr Rechtsanwalt im Netz
Folgen Sie uns: AnwaltOnline RSS-Feed Twitter facebook
 © 2000 -  AnwaltOnline

Arbeitsstelle nicht angenommen - Sperrzeit!

Nimmt ein Arbeitsloser trotz Belehrung über die Rechtsfolgen eine unter Nennung des Arbeitgebers und Art der Beschäftigung angebotenen Beschäftigung nicht an oder tritt er diese nicht an, ohne einen wichtigen Grund für sein Verhalten zu haben, so tritt eine Sperrzeit von 12 Wochen ein (§ 144 Abs 1 Nr 2 SGB III).
BSG - Az: B 11 AL 71/03
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.


AnwaltOnline wird empfohlen von ComputerBild und vielen anderen Unternehmen, Organisationen und Institutionen

RSS-Feed zum Arbeitsrecht  | Nach Oben