| Arbeitsstelle nicht angenommen - Sperrzeit! |
| Nimmt ein Arbeitsloser
trotz Belehrung über die Rechtsfolgen eine unter Nennung des Arbeitgebers
und Art der Beschäftigung angebotenen Beschäftigung nicht
an oder tritt er diese nicht an, ohne einen wichtigen Grund für sein
Verhalten zu haben, so tritt eine Sperrzeit von 12 Wochen ein (§ 144
Abs 1 Nr 2 SGB III).
BSG - Az: B 11 AL 71/03 |