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Aus Betrieb des Ehegatten entlassen – Arbeitslosengeld?
Im zu entscheidenden Fall war einer Frau von ihrem Ehemann gekündigt worden und hatte in der Folge Arbeitslosengeld beantragt, welches ihr verweigert wurde, da in den vergangenen 12 Monaten kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestand. Die Frau hatte jedoch über mehrere Jahre hinweg im Betrieb ihres Ehegatten gearbeitet und mußte sich mit ihrer Arbeitszeit an die Öffnungszeiten der Tankstelle halten, unterlag nach Ansicht des Gerichts dem Weisungsrecht Ihres Ehemannes und hatte einen Vertrag. Darüber hinaus wurde ihr Gehalt auf ihr Konto gezahlt und die Sozialversicherungsbeiträge entrichtet. Daher bestand nach Ansicht des Gerichts ein normales Arbeitsverhältnis und somit ein Anspruch auf Arbeitslosengeld.

LSG Rheinland-Pfalz – Az: L 1 AL 57/02