| Aus Betrieb des Ehegatten entlassen – Arbeitslosengeld? |
| Im zu entscheidenden Fall
war einer Frau von ihrem Ehemann gekündigt worden und hatte in der
Folge Arbeitslosengeld beantragt, welches ihr verweigert wurde, da in den
vergangenen 12 Monaten kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis
bestand. Die Frau hatte jedoch über mehrere Jahre hinweg im Betrieb
ihres Ehegatten gearbeitet und mußte sich mit ihrer Arbeitszeit an
die Öffnungszeiten der Tankstelle halten, unterlag nach Ansicht des
Gerichts dem Weisungsrecht Ihres Ehemannes und hatte einen Vertrag. Darüber
hinaus wurde ihr Gehalt auf ihr Konto gezahlt und die Sozialversicherungsbeiträge
entrichtet. Daher bestand nach Ansicht des Gerichts ein normales Arbeitsverhältnis
und somit ein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
LSG Rheinland-Pfalz – Az: L 1 AL 57/02 |