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Sperrzeit bei Entzug der Fahrerlaubnis
Eine verhaltensbedingte fristlose oder ordentliche Kündigung kann unabhängig von einer konkreten Abrede über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Verlust der Fahrerlaubnis sperrzeitbegründend sein, wenn die arbeitsvertraglichen Nebenpflichten durch das Verhalten des Arbeitnehmers verletzt wurden.
Nicht der Entzug der Fahrerlaubnis, sondern das zu dieser Maßnahme führende Verhalten ist entscheidend für den Eintritt einer Sperrzeit.

BSG - Az: B 11 AL 69/02