| Sperrzeit bei Entzug der Fahrerlaubnis |
| Eine verhaltensbedingte
fristlose oder ordentliche Kündigung kann unabhängig von einer
konkreten Abrede über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
bei Verlust der Fahrerlaubnis sperrzeitbegründend sein, wenn die arbeitsvertraglichen
Nebenpflichten durch das Verhalten des Arbeitnehmers verletzt wurden.
Nicht der Entzug der Fahrerlaubnis, sondern das zu dieser Maßnahme führende Verhalten ist entscheidend für den Eintritt einer Sperrzeit. BSG - Az: B 11 AL 69/02 |