| Vermögen zum Hauskauf reduziert Arbeitslosenhilfe nicht |
| Das Arbeitsamt darf einem
Arbeitslosen Geld nicht anrechnen, wenn es zum baldigen Kauf einer Wohnung
für den Eigenbedarf bestimmt ist. Solches Vermögen darf die Arbeitslosenhilfe
nicht schmälern. Auch Vermögen für eine angemessene Alterssicherung
muß anrechnungsfrei bleiben.
Bundessozialgericht, 11RAr 63/96 |