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Private Trunkenheitsfahrt kann den Job kosten!

Sofern ein Berufskraftfahrer bei einer privaten Autofahrt mit 1,36 Promille erwischt wurde, kann dies auch den Arbeitsplatz kosten. Mithin ist sogar mit der fristlosen Kündigung zu rechnen, weil durch den Verlust der Fahrerlaubnis die Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung unmöglich wird. Ein langjähriger
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