Sofern ein Berufskraftfahrer
bei einer privaten Autofahrt mit 1,36 Promille erwischt wurde, kann dies
auch den Arbeitsplatz kosten. Mithin ist sogar mit der fristlosen Kündigung
zu rechnen, weil durch den Verlust der Fahrerlaubnis die Erbringung der
geschuldeten Arbeitsleistung unmöglich wird. Ein langjähriger