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Alkoholsucht auch bei "Trockenheit" offenbarungspflichtig?Ist ein Alkoholiker trocken,
so muß er seine Sucht bei Einstellung einem neuen Arbeitgeber nicht
offenbaren. Nur, wenn der Alkoholiker später wieder anfängt zu
trinken, sind Fragen dazu wahrheitsgemäß zu beantworten.
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