| Alkohol während der Arbeitszeit - Kündigung? |
| Wird nach einer gewissen
Fahrzeit bei einem Busfahrer ein Blut-Alkohol-Wert von 0,46 Promille festgestellt
und hat dieser mit diesem Wert Personen im öffentlichen Nahverkehr
transportiert, so rechtfertigt dies eine außerordentliche Kündigung
ohne vorherige Abmahnung.
LAG Nürnberg - Az: 6 Sa 480/01 |