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Abmahnung ist kein Mobbing!Wiederholte Abmahnungen
eines Arbeitnehmers sind nicht ohne weiteres ein Beweis für Mobbing.
Dies gilt auch dann, wenn sich einzelne Abmahnungen später als unwirksam
herausstellen. Damit ein Mobbingvorwurf festgestellt werden kann, wären
verwerfliche Motive für die Abmahnungen erforderlich. Diese sind jedoch
nachzuweisen. Berechtigte Abmahnungen sind grundsätzlich kein Mobbing
sondern die Wahrnehmung berechtigter Arbeitgeberinteressen.
Im vorliegenden Fall hatte
ein Arbeitnehmer in vier Monaten neun Abmahnungen, die sich auf unterschiedliche
Vorwürfe stützten, erhalten. Auch wenn dies auf ein systematisches
Verhalten hindeutet, liegt darin noch keine Verletzung der Arbeitnehmerrechte.
Es kann lediglich angenommen werden, dass der Betroffene vom Arbeitgeber
kritisch beobachtet wurde.
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