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Verspätete Arbeitsunfähigkeitsanzeige - Abmahnung?Eine Anzeige der Arbeitsunfähigkeit,
die frühestens 7 Stunden nach Arbeitsbeginn durch einen Erklärungsboten
erfolgte, ist nicht unverzüglich und begründet einen objektiven
Verstoß des Arbeitnehmers gegen die Anzeigeverpflichtung. Dennoch
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