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Keine Abmahnung für unachtsamen Steward
Ein Steward, dem kleine Pannen und Unachtsamkeiten unterlaufen, muß keine Abmahnung hinnehmen. Auch ist er nicht verpflichtet, sich für ein Mißgeschick zwei Mal bei dem betroffenen Passagier zu entschuldigen.

ArbG Frankfurt/Main, 26.7.2006 - Az: 18 Ca 9930/05