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Abmahnung, wenn mit dem Firmenwagen ein Unfall gebaut wurde?
Eine Abmahnung kann gerechtfertigt sein, wenn ein Arbeitnehmer mit dem Firmenwagen einen Unfall verursacht und hierbei Schaden verursacht, da Eigentum des Arbeitgebers beschädigt wurde. Auf einen persönlichen Schuldvorwurf kommt es hierbei nicht an. Auf diesen kommt es nur dann an, wenn der Abmahnung im Rahmen einer Kündigung eine Bedeutung zukommt.

LAG Rheinland-Pfalz - Az: 7 Sa 1201/03