| Abmahnung, wenn mit dem Firmenwagen ein Unfall gebaut wurde? |
| Eine Abmahnung kann gerechtfertigt
sein, wenn ein Arbeitnehmer mit dem Firmenwagen einen Unfall verursacht
und hierbei Schaden verursacht, da Eigentum des Arbeitgebers beschädigt
wurde. Auf einen persönlichen Schuldvorwurf kommt es hierbei nicht
an. Auf diesen kommt es nur dann an, wenn der Abmahnung im Rahmen einer
Kündigung eine Bedeutung zukommt.
LAG Rheinland-Pfalz - Az: 7 Sa 1201/03 |