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Leiharbeit – was ist das eigentlich?

Viele werden sie kennen, die Anzeigen der Leiharbeitsfirmen, die – meist in U-Bahnen präsent – einen schnellen Jobeinstieg und abwechslungsreiche Tätigkeiten versprechen. Keine schlechten Aussichten, gerade in wirtschaftlich nicht gerade glänzenden Zeiten. Doch wer weiß schon, was unter Leiharbeit eigentlich zu verstehen ist. Der Begriff legt ein Leihverhältnis nahe, eine Vertragsart also, bei welcher der Entleiher vom Verleiher eine unentgeltliche Zuwendung erhält.

Nun, der Schein trügt. Ein Leiharbeitsverhältnis wird durch einen normalen Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Entleihfirma begründet: es kann sich dabei um ein unbefristetes, befristetes, Vollzeit- oder Teilzeitarbeitsverhältnis handeln.

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