Unter einer Nebenbeschäftigung versteht man jede Tätigkeit des Arbeitnehmers außerhalb seines Hauptarbeitsverhältnisses. Dies gilt auch für unentgeltliche oder ehrenamtliche Tätigkeiten. Will der Arbeitnehmer eine Nebentätigkeit ausüben, bedarf es hierfür grundsätzlich keiner Erlaubnis des Arbeitgebers. Durch den ArbeitsvertragUm diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Arbeitsrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.
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