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 © 2000 -  AnwaltOnline I. Genehmigungspflichtige Nebenbeschäftigungen
Unter einer Nebenbeschäftigung versteht man jede Tätigkeit des Arbeitnehmers außerhalb seines Hauptarbeitsverhältnisses. Dies gilt auch für unentgeltliche oder ehrenamtliche Tätigkeiten. Will der Arbeitnehmer eine Nebentätigkeit ausüben, bedarf es hierfür grundsätzlich keiner Erlaubnis des Arbeitgebers. Durch den Arbeitsvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer nämlich in der Regel nur zur „Leistung der versprochenen Dienste“ und nicht zur Verfügungstellung der gesamten Arbeitskraft. Ausnahmen von der Genehmigungsfreiheit gelten für Beamte sowie Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes. Diese Berufsgruppen benötigen die Zustimmung ihres Dienstherren, wenn sie einer Nebenbeschäftigung nachgehen möchten.
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