Nebenbeschäftigungen sind grundsätzlich zulässig, soweit die Erbringung der Arbeitsleistung oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers nicht erheblich gefährdet werden. Ein generelles Verbot im Arbeitsvertrag ist nicht zulässig, wohl aber ein Genehmigungsvorbehalt des Arbeitgebers für solche Nebentätigkeiten, an deren Unterlassung der Arbeitgebers ein Interesse hat.Schwarzarbeit als Nebentätigkeit ist verboten (SchwArbGes).
Zulässigkeit von Nebentätigkeiten