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Sind Nebenbeschäftigungen erlaubt?Nebenbeschäftigungen
sind grundsätzlich zulässig, soweit die Erbringung der Arbeitsleistung
oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers
nicht erheblich gefährdet werden. Ein generelles Verbot im Arbeitsvertrag
ist nicht zulässig, wohl aber ein Genehmigungsvorbehalt des Arbeitgebers
für solche Nebentätigkeiten, an deren Unterlassung der Arbeitgebers
ein Interesse hat.
Schwarzarbeit als Nebentätigkeit ist verboten (SchwArbGes). Zulässigkeit von Nebentätigkeiten |