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Wenn der Urlaub zum Krankenlager wird

Was ist zu tun, wenn man als Arbeitnehmer im Urlaub krank wird? Nachfolgend stellen wir die Rechte und Pflichten vor dem Hintergrund der gesetzlichen Regelungen dar.

Urlaub ist bei Krankheit nicht verloren!

Befindet sich ein Arbeitnehmer im Urlaub und wird in dieser Zeit krank, so werden diese Zeiten nicht auf den Urlaubsanspruch angerechnet, sofern ein ärztliches Attest als Nachweis für den fraglichen Zeitraum vorgelegt werden kann (§ 9 BUrlG). Der Urlaubsanspruch wird also nicht reduziert, wenn ein Arbeitnehmer während des Urlaubs arbeitsunfähig erkrankt. In dieser Zeit kann der Urlaubsanspruch nämlich nicht erfüllt werden - Urlaub und Erkrankung schließen einander aus. Auf diese Weise verlorener Urlaub kann später nachgeholt werden - der Arbeitgeber muss diese Tage gewähren. Der Arbeitnehmer kann aber nicht einfach

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