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Wenn der Urlaub zum Krankenlager wirdWas ist zu tun,
wenn man als Arbeitnehmer
im Urlaub
krank wird? Nachfolgend stellen wir die Rechte und Pflichten vor dem Hintergrund
der gesetzlichen Regelungen dar.
Urlaub ist bei Krankheit nicht verloren! Befindet sich ein Arbeitnehmer
im Urlaub und wird in dieser Zeit krank, so werden diese Zeiten nicht auf
den Urlaubsanspruch angerechnet, sofern ein ärztliches Attest als
Nachweis für den fraglichen Zeitraum vorgelegt werden kann (§
9 BUrlG). Der Urlaubsanspruch wird also nicht reduziert, wenn ein Arbeitnehmer
während des Urlaubs arbeitsunfähig
erkrankt. In dieser Zeit kann der Urlaubsanspruch nämlich nicht erfüllt
werden - Urlaub und Erkrankung schließen einander aus. Auf diese
Weise verlorener Urlaub kann später nachgeholt werden - der Arbeitgeber
muss diese Tage gewähren. Der Arbeitnehmer kann aber nicht einfach
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