Dieses Recht findet seine
Grenzen am Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers. So sind grundsätzlich
außerdienstliches Verhalten, Kleidung, Schmuck oder Haarschnitt des
Arbeitnehmers dem Weisungsrecht entzogen. Besondere Probleme wirft das
Rauchverbot auf, weil hier das Recht des Rauchers auf freie Entfaltung
seiner Persönlichkeit mit dem Recht des Nichtrauchers auf Gesundheitsschutz
kollidiert.
Zulässig sind Nebendienste,
wenn sie nach der Verkehrsauffassung zum Vertragsinhalt gehören und
Notdienste.
Grundsätzlich nicht
gedeckt sind Versetzung an einen anderen Arbeitort und Umsetzung auf einen
andersartigen oder geringerwertigen Arbeitsplatz (auch nicht bei gleicher
Bezahlung!). Anders ist es natütlich, wenn der Arbeitnehmer sich im
Arbeitsvertrag dazu bereit erklärt hat.
Beispiele und Grundsätze aus der Rechtsprechung:
Das Direktionsrecht eröffnet dem Arbeitgeber einen weiten Spielraum. Zeit, Art und Ort der Arbeitsleistung können bestimmt werden, soweit nicht Gesetz, Kollektivrecht (Tarufvertrag, Betriebsvereinbarung) oder Einzelarbeitsvertrag entgegenstehen. Der Arbeitgeber hat dabei die beiderseitigen Interessen gegeneinander abzuwägen.
Zulässig ist:
Weisung, einen Dienstwagen
auf einer Dienstreise selbst zu führen;
Beschäftigung eines
Kartenkontrolleurs im Theater mit Reinigungsarbeiten während der Sanierung
des Gebäudes;
Verbot an einen im Verkauf
tätigen Arbeitnehmer, in Gegenwart von Kunden in Jeans, Turnschuhen,
ohne Krawatte, mit offenem Kragen und ohne Sakko aufzutreten;
Arbeitgeber kann die wöchentliche
Arbeitszeit einseitig auf die einzelnen Werktage verteilen, Beginn und
Ende der täglichen Arbeitszeit sowie der Pausen bestimmen, ebenso
den Übergang von Nacht- zur Tagarbeit.
Das Weisungsrecht darf nicht willkürlich ausgeübt werden, sondern muss - gerichtlich nachprüfbar - durch betriebliche Erfordernisse gedeckt sein. Lässt sich eine vom Arbeitgber für erforderlich gehaltene Maßnahme nicht im Rahmen des Weisungsrechts durchsetzen, bleiben nur die Möglichkeiten einer einverständlichen Änderung des Arbeitsvertrags oder einer Änderungskündigung.