Von der Verpflichtung zur Geheimhaltung ist die Zulässigkeit eines Wettbewerbsverbots sowohl begrifflich als auch nach den rechtlichen Voraussetzungen zu unterscheiden.Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Arbeitsrecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.