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Zulässigkeit von Wettbewerbsverboten

Von der Verpflichtung zur Geheimhaltung ist die Zulässigkeit eines Wettbewerbsverbots sowohl begrifflich als auch nach den rechtlichen Voraussetzungen zu unterscheiden.
Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses und zwar wiederum biszu dessen rechtlichem Ende, ist es einem Arbeitnehmer auch ohne ausdrückliche Festlegung im Arbeitsvertrags verboten, zum Arbeitgeber in Wettbewerb zu treten.
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