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Verstöße gegen die Verschwiegenheitspflicht und das WettbewerbsverbotSolange
der Arbeitsvertrag besteht, kann eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht
Grund für eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung, in schweren
Fällen sogar für eine fristlose Kündigung sein. Daneben
können sich Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers wegen Vertragsverletzung
ergeben.
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