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Verstöße gegen die Verschwiegenheitspflicht und das Wettbewerbsverbot
Solange der Arbeitsvertrag besteht, kann eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht Grund für eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung, in schweren Fällen sogar für eine fristlose Kündigung sein. Daneben können sich Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers wegen Vertragsverletzung ergeben.

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