Für die Verpflichtung eines Arbeitnehmers zur Wahrung von Betriebsgeheimnissen und Geschäftsgeheimnissen gibt es keine spezielle gesetzliche Grundlage, abgesehen von der Verpflichtung zur Geheimhaltung von Diensterfindungen in § 24 Abs. 2 ArbnErfG.Jetzt weiterlesen ... Mit einem AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Arbeitsrecht haben Sie Zugriff auf diesen und alle anderen Artikel im Bereich Arbeitsrecht.
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