|ANWALTONLINE| >> |TIPS VON A-Z| >> |VERSCHWIEGENHEIT|
Verschwiegenheitspflicht während und nach dem Arbeitsverhältnis
Für die Verpflichtung eines Arbeitnehmers zur Wahrung von Betriebsgeheimnissen und Geschäftsgeheimnissen gibt es keine spezielle gesetzliche Grundlage, abgesehen von der Verpflichtung zur Geheimhaltung von Diensterfindungen in § 24 Abs. 2 ArbnErfG.

Username:
Passwort:
Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Arbeitsrecht.

Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.

Passwort vergessen

ABO-SERVICE für Abonnenten