Verschwiegenheitspflicht
und Wettbewerbsverbot
Für
die Frage der Verschwiegenheitspflicht während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses
und nach dessen Beendigung
gelten unterschiedliche Bedingungen. Dabei kommt es auf das rechtliche
Ende des Arbeitsverhältnisses an, mag auch die Verpflichtung des Arbeitnehmers
zur Erbringung von Arbeitsleistungen, z.B. wegen Freistellung
durch den Arbeitgeber
oder Inanspruchnahme von Altersteilzeit
früher geendet haben.
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