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Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen dienen der Vermögensbildung der Arbeitnehmers. Sie werden entweder aus eigenen Mitteln des Arbeitnehmers aufgebracht oder ganz/teilweise als Sonderform der Vergütung vom Arbeitgeber geleistet. Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird aus öffentlichen Mitteln gewährt, wenn das Einkommen des Arbeitnehmers eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Die Sparzulage wird nicht versteuert und ist nicht sozialversicherungspflichtig.
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