Vermögenswirksame
Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen
dienen der Vermögensbildung der Arbeitnehmers. Sie werden entweder
aus eigenen Mitteln des Arbeitnehmers aufgebracht oder ganz/teilweise als
Sonderform der Vergütung vom Arbeitgeber geleistet. Die Arbeitnehmer-Sparzulage
wird aus öffentlichen Mitteln gewährt, wenn das Einkommen des
Arbeitnehmers eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Die Sparzulage
wird nicht versteuert und ist nicht sozialversicherungspflichtig.