![]() |
| © 2000 - AnwaltOnline |
Wann verjähren arbeitsrechtliche Ansprüche?Ansprüche der Arbeitnehmer
auf Entgelt verjähren in 2 Jahren, beginnend mit dem Schluß
des Kalenderjahrs der Fälligkeit (§§ 196, 201 BGB). Dazu
gehören auch Prämien, Gratifikationen, Urlaubsabgeltung, Abfindungen
nach dem KSchG (bestritten!), Ersatz von Vorstellungskosten.
Dagegen 30 Jahre (§ 195 BGB) Verjährungszeit bei: Vergütung für Arbeitnehmer-Erfindungen, Schadensersatz nach § 618 BGB. |