Naturallohn sind Sachbezüge für eine Arbeitsleistung und stellen somit ein Arbeitsentgelt dar. Naturallohn wird regelmäßig nur noch als zusätzliches Entgelt gezahlt. Dies betrifft u.a.:- Unterbringung in WerkswohnungenNaturallohn sind Sachbezüge im Sinne des Steuerrechts und deshalb mit dem ortsüblichen Wert zu versteuern. Die Finanzverwaltung kann bestimmte Sätze festlegen (z.B. bei Verpflegung die SachbezugsVO; Richtlinien für die Besteuerung bei Kfz). Bei Überschreitung der Freibeträge werden auch bei Personalrabatte (z.B. Jahreswagen) besteuert. Naturallöhne sind auch sozialabgabepflichtig (§ 17 SGB IV).
- Verpflegung
- Dienstwagen für Privatnutzung
- Produkte aus eigener HerstellungBei bloßen Annehmlichkeiten (z.B. Teilnahme an Betriebsveranstaltungen) handelt es sich nicht um Naturallohn.