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NaturallohnNaturallohn
sind Sachbezüge für eine Arbeitsleistung und stellen somit ein
Arbeitsentgelt dar. Naturallohn wird regelmäßig nur noch als
zusätzliches Entgelt gezahlt. Dies betrifft u.a.:
- Unterbringung in WerkswohnungenNaturallohn sind Sachbezüge im Sinne des Steuerrechts und deshalb mit dem ortsüblichen Wert zu versteuern. Die Finanzverwaltung kann bestimmte Sätze festlegen (z.B. bei Verpflegung die SachbezugsVO; Richtlinien für die Besteuerung bei Kfz). Bei Überschreitung der Freibeträge werden auch bei Personalrabatte (z.B. Jahreswagen) besteuert. Naturallöhne sind auch sozialabgabepflichtig (§ 17 SGB IV). Bei bloßen Annehmlichkeiten (z.B. Teilnahme an Betriebsveranstaltungen) handelt es sich nicht um Naturallohn. |