Wann
ist die Vergütung tarifgebunden?
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Arbeitgeber
und Arbeitnehmer sind Mitglied einer Tarifvertragspartei oder
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Der Tarifvertrag
wird durch Zusatz zum Arbeitsvertrag für anwendbar erklärt oder
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Der Tarifvertrag
wird durch § 5 TVG für allgemeinverbindlich erklärt.
Zu
beachten sind das Günstigkeitsprinzip und das Rangprinzip!
Das
bedeutet: der Tarifvertrag legt unmittelbar und zwingend Mindestlohnhöhe
fest.