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Lohnfortzahlungsanspruch bei Tod des Arbeitnehmers?Ein Arbeitsverhältnis
endet immer mit dem Tod des Arbeitnehmers.
Auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses kommt es dabei nicht an. Mit
dem Tod endet dann auch die Pflicht zur Lohnzahlung durch den Arbeitgeber,
sofern nicht im Arbeitsvertrag
oder einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag
etwas anderes vereinbart ist.
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