Lohnfortzahlungsanspruch bei Tod des Arbeitnehmers?

Arbeitsrecht

Ein Arbeitsverhältnis endet immer mit dem Tod des Arbeitnehmers. Auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses kommt es dabei nicht an. Mit dem Tod endet dann auch die Pflicht zur Lohnzahlung durch den Arbeitgeber, sofern nicht im Arbeitsvertrag oder einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag etwas anderes vereinbart ist.

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Letzte Änderung: 21.08.2023

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