Muss vor oder nach der Arbeitsleistung bezahlt werden?

Arbeitsrecht

Der Arbeitnehmer ist vorleistungspflichtig (§ 614 BGB); gezahlt werden muss also erst, wenn die Arbeitsleistung erbracht ist. Eine andere Regelung im Tarif- oder Arbeitsvertrag ist aber zulässig.

Letzte Änderung: 13.08.2018

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