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Wo und wie muss bezahlt werden?<Der Leistungsort ist der Sitz des Betriebs
- dort muss die Auszahlung des Arbeitslohnes erfolgen. Als normale Zahlungsform
sieht das BGB die Barzahlung vor. Allerdings enthalten die Arbeitsverträge
meist die Regelung, dass der Lohn auf ein Konto des Arbeitnehmers
überwiesen werden soll. Der Arbeitnehmer ist dann auch verpflichtet,
ein Konto einzurichten. Die Kontoführungskosten für das Gehaltskonto
kann der Arbeitnehmer als Werbungskosten von seinem steuerpflichtigen Einkommen
absetzen. Hierfür erkennen die Finanzämter ohne weiteren Nachweis
eine jährliche Pauschale von 16 Euro an.
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