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Wo und wie muss bezahlt werden?

Arbeitsrecht

Der Leistungsort ist der Sitz des Betriebs - dort muss die Auszahlung des Arbeitslohnes erfolgen. Als normale Zahlungsform sieht das BGB die Barzahlung vor. Allerdings enthalten die Arbeitsverträge meist die Regelung, dass der Lohn auf ein Konto des Arbeitnehmers überwiesen werden soll. Der Arbeitnehmer ist dann auch verpflichtet, ein Konto einzurichten. Die Kontoführungskosten für das Gehaltskonto kann der Arbeitnehmer als Werbungskosten von seinem steuerpflichtigen Einkommen absetzen. Hierfür erkennen die Finanzämter ohne weiteren Nachweis eine jährliche Pauschale von 16 Euro an.

Letzte Änderung: 21.08.2023

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Sehr gut, kompetent und muß man auf jedenfall weiterempfehlen.
Ganz toll und nochmals ganz herzlichen Dank.

Ulrike Preuß , Seelow

Ich bedanke mich für die sehr ausführliche Rechtsberatung. Bei meinem weiteren Vorgehen werde ich mich nach Ihren Empfehlungen richten und hoffe, es ...

Verifizierter Mandant