AnwaltOnline - Ihr Rechtsanwalt im Netz
Folgen Sie uns: AnwaltOnline RSS-Feed Twitter facebook
 © 2000 -  AnwaltOnline

Wo und wie muss bezahlt werden?<

Der Leistungsort ist der Sitz des Betriebs - dort muss die Auszahlung des Arbeitslohnes erfolgen. Als normale Zahlungsform sieht das BGB die Barzahlung vor. Allerdings enthalten die Arbeitsverträge meist die Regelung, dass der Lohn auf ein Konto des Arbeitnehmers überwiesen werden soll. Der Arbeitnehmer ist dann auch verpflichtet, ein Konto einzurichten. Die Kontoführungskosten für das Gehaltskonto kann der Arbeitnehmer als Werbungskosten von seinem steuerpflichtigen Einkommen absetzen. Hierfür erkennen die Finanzämter ohne weiteren Nachweis eine jährliche Pauschale von 16 Euro an.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.


AnwaltOnline wird empfohlen von Wirtschaftswoche und vielen anderen Unternehmen, Organisationen und Institutionen

RSS-Feed zum Arbeitsrecht  | Nach Oben